Wünschen Sie eine Beratung zu einer Angelegenheit im Erbrecht sowie Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Arne Hartmann, nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt auf und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, wenden Sie sich bitte zunächst an diese, um eine Schadensnummer zu erhalten, die Sie zusammen mit der Versicherungsnummer im Termin zur Erstberatung mitteilen können.
Um Sie auf einer umfassenden und richtigen Tatsachengrundlage zu beraten, sollten Sie die relevanten Schriftstücke chronologisch ordnen und vorab übermitteln oder im Termin zur Erstberatung vorlegen. Zu den üblicherweise im Erbrecht relevanten Schriftstücken zählen:
Die Erstberatung dauert je nach Umfang und Schwierigkeit im Mittel ca. eine Zeitstunde. Ziel eines solchen Gespräches ist, dass Sie in allgemeiner Weise Kenntnis des rechtlichen Rahmens der von Ihnen geschilderten Tatsachengrundlage oder bereits konkret einen juristischen Rat zum weiteren Vorgehen erhalten. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Arne Hartmann den Gesprächsinhalt schriftlich zusammenfasst und dabei noch konkretere Ratschläge und umfassender Auskunft erteilen kann, als es in einem ersten Beratungsgespräch möglich ist.
Möchten Sie mehr über die Kosten einer Erstberatung erfahren, finden Sie im Bereich Beratungsgebühr weitere Informationen.